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/ Geld - Seite 3

Buchgeld
Der nächste Entwicklungsschritt war die Entstehung von Buchgeld (auch Giralgeld genannt) auf persönlichen Konten bei Banken. Die Kontenbestände sind so genannte Sichtguthaben – sie müssen auf Sicht, d. h. jederzeit und sofort auf Verlangen des Kontoinhabers von den Banken in Bargeld ausbezahlt werden. In den ersten Jahrzehnten seiner Verwendung wurden diese Bestände schriftlich in Kontenbüchern geführt – daher der Name "Buchgeld". Heute geschieht dies elektronisch als Elektronisches Geld (E-Geld) in Computern. Buchgeld und elektronisches Geld sind Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

Sichtguthaben auf Bankkonten entstehen sowohl durch Einzahlungen von Bargeld in Form von Münzen und Banknoten bei der kontoführenden Bank wie auch durch bargeldlose Überweisungen von anderen Konten oder durch Erteilen von Krediten der Bank. Von den Sichtguthaben können die Kontoinhaber Zahlungen per Überweisungen auf Konten von Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen.

Durch die Möglichkeit der Überweisung von Konto zu Konto sind Sichtguthaben zusätzlich zum Bargeld Zahlungsmittel geworden. Sie sind damit Geld und zählen deshalb auch statistisch zur zahlungsfähigen Geldmenge, bezeichnet als M1, welche Bargeld und Sichtguthaben umfasst. Buchgeld ist jedoch – im Gegensatz zu Bargeld – kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegt keiner allgemeinen Annahmepflicht, weil seine Annahmemöglichkeit auf die Inhaber von Sichtguthabenkonten beschränkt ist. Diese erklären sich jedoch zur Annahme von Buchgeld durch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos bereit.

Wertkarten
Der bisher letzte Schritt in der Geldentwicklung sind die Wertkarten mit elektronischer Wertspeicherung. Auf ihnen sind Geldbeträge mit besonderen Geräten speicherbar und davon abbuchbar.

Damit vollzog sich der Schritt vom papiergebundenen zum papierlosen elektronischen Bank- und Zahlungsverkehr. (Kreditkarten sind keine Wertkarten, weil sie keinen Geldbetrag aufgespeichert haben können und nur als Ausweise für den Zugriff auf Konten dienen.)

Probleme mit Metallgeld
Bis in das 18. Jahrhundert hinein waren die Währungen Europas über ihren Edelmetallgehalt in ihrem Wert definiert. Die nationalen Münzstätten überwachten neben der eigenen Produktion die ausländischen Prägungen. Überbewertungen einer Währung traten auf, wenn Münzen international über oder unter ihrem Metallwert gegeneinander verrechnet wurden. Immense Probleme im praktischen Umgang mit Münzen bereitete der mutwillige Abschliff, bei dem der Münze Metall abgefeilt wurde. Hier mussten sorgfältigere Prägungen Einhalt gebieten, Prägungen, bei denen man an der Integrität der Ränder sah, wenn Metall entfernt wurde.

Noch größere Probleme bereitete die Fluktuation der Edelmetallwerte untereinander. Umfassten Währungen Gold-, Silber- und Kupfermünzen, so ließ sich ihr Wert gegeneinander nicht stabil halten. Silber floss aus Spanien und England ab, da spanische und englische Händler Goldmünzen geringfügig größeren Wert beimaßen als ihre internationalen Handelspartner – ein Problem, das sich im internationalen Handel ausweitete: In Asien sah man keinen Grund für die hohe Wertschätzung des Goldes in Europa. So floss Silber gegen Gold nach Asien ab.

Die Lösung des Problems wurde im frühen 18. Jahrhundert in England die grundsätzlich goldbasierte Währung, bei der die Bank of England versicherte, den jeweiligen Marktwert Goldes dem Besitzer einer jeweiligen englische Münze jederzeit auszuzahlen (siehe Goldeinlösegarantie). Die Probleme dieser Umstellung waren absehbar: Wie war gewährleistet, dass die Bank nicht mehr Münzen ausgab, als sie durch Goldbesitz deckte? Hier kam es in den 1730er Jahren zu einer Vertrauenskrise, in der die Bank of England nur durch die Bereitschaft des Londoner Großhandels gerettet wurde, der die Garantie übernahm. Auf der anderen Seite entfiel nun jeder Anreiz zur Münzmanipulation und jede Wertverschiebung zwischen landesinternen Münzsorten, wie man sie zwischen goldbasierten Guineas und silberbasierten Kronen im Lauf des 17. Jahrhunderts mitsamt einem unkontrollierten Abfluss von Silbergeld erfahren hatte.

Noch weit ins 20. Jahrhundert hinein waren einige Währungen – wie z.B. der US-Dollar – goldgedeckt. Sogar manche Banken wie die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel konstituieren sich über Aktien, die in Goldfranken definiert sind. Es ist also auch heute nicht selbstverständlich geworden, die Golddeckung aufzugeben.

Das Greshamsche Gesetz beschreibt, welche Geldarten bei Konkurrenz untereinander bevorzugt werden. Danach vertreibt das Geld mit dem geringeren Materialwert dasjenige mit dem höheren vom Markt. (Beispiel: Man behält die Goldmünzen, wenn man mit Kupfermünzen bezahlen kann.)

Arten der Geldmenge
Wie bereits erwähnt, ist der Begriff "Geld" nicht an einen bestimmten Träger gebunden. Vielmehr wird jeder Träger als Geld definiert, der die drei Geldfunktionen erfüllt. Da unterschiedliche Träger die Funktionen in unterschiedlichem Grad erfüllen, ist eine eindeutige Abgrenzung von Geld und Nicht-Geld kaum möglich. Aus diesem Grund definieren die Zentralbanken den Begriff Geld in mehrfacher Weise. Hierzu werden verschiedene Geldmengen unterschieden, je nach Erfüllung der Geldfunktionen:

Die Geldmenge M0 ist das von der Zentralbank geschaffene Geld und besteht aus den Giroguthaben der Banken bei der Zentralbank und dem in Umlauf befindlichen Bargeld (Münzen und Banknoten). Sie unterliegt dem direkten Einfluss der Zentralbank.

Geldmenge M1 umfasst die Gelder, die jederzeit als Zahlungsmittel eingesetzt werden können, also Bargeld und Sichteinlagen.

Geldmenge M2 umfasst – nach einer möglichen Definition – zusätzlich zu M1 die innerhalb einer Obergrenze wandelbaren Spareinlagen.

Geldmenge M3 umfasst zusätzlich zu M2 Termingelder.

Heutige Geldschöpfung

Prozess der Geldschöpfung

Die Ausgabe von Geld an die Bevölkerung eines Währungsraums wird Geldschöpfung genannt. Auf einer theoretischen Ebene kann man zwei unterschiedliche Arten von Geld unterscheiden. Zum einen das Zentralbankgeld, das von der Zentralbank geschaffen oder vernichtet wird; hierzu zählt auch das Bargeld. Zum anderen das Geschäftsbankengeld, das durch die privaten Geldinstitute entsteht oder verschwindet, wobei es sich genau genommen nur um Geldforderungen handelt, die auf Bargeld lauten, jedoch ihrerseits genau wie dieses als Zahlungsmittel benutzt werden können.

Geld kann durch das Zusammenspiel von Zentralbank, Geschäftsbanken, Unternehmen, privaten Haushalten und öffentlicher Hand geschaffen werden. Der häufigste Weg der Geldschöpfung basiert auf der Gewährung von Krediten. Bargeld (Münzen, Banknoten) kann nur von der Zentralbank geschaffen werden, Buchgeld auf Sichtguthabenkonten (Giralgeld) sowohl von der Zentralbank wie auch von den Geschäftsbanken.

Die Geschäftsbanken können Geld auf Sichtguthabenkonten schöpfen, indem sie ihren Kunden gegen die Verpfändung von Sicherheiten (Hypotheken auf Grundstücke, Wertpapiere) Kredite gewähren. Nach Gewährung des Kredits kann der Kreditnehmer von einem Konto bei seiner Bank aus (Girokonto in Deutschland, Kontokorrentkonto in der Schweiz) über ein Guthaben bis zur Höhe des gewährten Kredits verfügen und davon Zahlungen per Überweisungen auf Konten anderer Kunden der gleichen oder anderer Banken vornehmen lassen oder darauf Schecks ausstellen oder sich Bargeld auszahlen lassen. Durch diesen Vorgang wird Geld geschaffen. Auf der einen Seite wird Geld in Form von Sichtguthaben in Umlauf gebracht, auf der anderen Seite entsteht eine Forderung der Bank gegen den Kreditnehmer auf Rückzahlung des Kredits (Schuldtitel) als Aktiv-Position in der Bilanz der Bank. Umgekehrt wird Geld in Form von Sichtguthaben vernichtet, wenn ein Kredit an die Bank zurückgezahlt und der Schuldtitel aufgelöst wird.

Die Kreditvergabe einer Geschäftsbank muss durch Eigenkapital der Bank und Einlagen ihrer Kunden genügend abgesichert, gedeckt sein. Wenn das Eigenkapital der Bank und die Einlagen der Kunden nicht ausreichen, um die Kreditvergabe in dem gewünschten Umfang durchzuführen, hat sie die Möglichkeit, sich Zentralbankgeld bei der Zentralbank zu leihen; man spricht hier von Refinanzierung.

Das einmal eingezahlte Bargeld wird von den Bankkunden praktisch nie mehr in vollem Umfang zurückgezogen, weil bargeldloses Zahlen vorteilhafter ist. Deshalb müssen die Banken nicht über den vollen Bestand an Bargeld verfügen, um die laufenden Abhebungen von Bargeld ausführen zu können. Dies ist andererseits der Grund, weshalb in Krisensituationen Banken ihre Schalter schließen müssen, wenn ihre Kunden aus Angst vor Verlusten ihre Guthaben auflösen und alles Bargeld abheben wollen.

Da das neu geschaffene Geld den Geschäftsbanken wieder als Basis für weitere Geldschöpfung dienen kann, gibt es theoretisch keine obere Grenze für die Menge des von den Banken geschaffenen Geldes. Um die Geldschöpfung der Geschäftsbanken in Grenzen zu halten, gibt es neben Bilanzvorschriften für die Banken (keine Überschuldung, minimale Eigenkapitaldeckung der Bank) je nach Land die Verpflichtung, bei der Zentralbank eine Mindestreserve an Zentralbankguthaben zu halten, die einen bestimmten Prozentsatz der bei ihnen liegenden Sichtguthaben ihrer Kunden ausmacht (z. B. 1,5%), das „fraktionale Reservesystem“.

Eine weitere Grenze ist systembedingt gegeben, da letztlich nicht Banken das Geld schöpfen, sondern die Gesellschaft. Finden die Banken keine zusätzlichen Kreditnehmer, so können sie auch kein Geld schöpfen (im Sinne von Erhöhung der Gesamtgeldmenge).

Das vom Bankenpublikum bei den Geschäftsbanken angeforderte Bargeld wird von der Zentralbank in Form von Münzen und Geldscheinen abgegeben, welche die Geschäftsbanken bei der Zentralbank zu Lasten ihrer Guthaben an Zentralbankgeld beziehen können.

Jedes über Kredite ausgegebene Geld zieht zwangsläufig das Zahlen von Zinsen nach sich. Geld ist darum stets an Zinsen gebunden, und das Zahlen von Zinsen an die herausgebenden Banken ist Voraussetzung für das Vorhandensein von Geld.

Volkswirtschaftlich gesehen wird Geld nur geschaffen, wenn die Gesamtkreditaufnahme der Gesellschaft (Staat, Wirtschaft und Haushalte zusammen) größer ist als die Gesamtkredittilgung, wenn also eine positive Nettogesamtkreditaufnahme stattgefunden hat.

 

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Quelle: wikipedia.org

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