Eine Fusion ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Unternehmen zu einem einzigen Unternehmen. Fusionen sind somit eine mögliche Ursache für Konzentrationen.
Wettbewerbsrecht
Fusionen sowie andere Arten von Zusammenschlüssen unterliegen in den meisten Staaten einer (meist präventiven) staatlichen Zusammenschlusskontrolle, sofern der Zusammenschluss eine bestimmte Mindestbedeutung erreicht. Diese Zusammenschlusskontrolle steht Zusammenschlüssen entgegen, die eine marktbeherrschende Stellung eines oder mehrerer Unternehmen begründen oder verstärken. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU) tritt an die Stelle der nationalstaatlichen Zusammenschlusskontrolle unter bestimmten Voraussetzungen die europäische Zusammenschlusskontrolle. In der EU-Zusammenschlusskontrolle sind die Voraussetzungen für die Untersagung eines Zusammenschlusses im Jahr 2004 neu formuliert worden. Ein Zusammenschluss ist mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar, wenn dadurch der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben behindert würde, insbesondere durch Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung.
Die zuständigen Wettbewerbsbehörden im deutschsprachigen Raum sind:
Bundeskartellamt (Deutschland)
Bundeswettbewerbsbehörde (Österreich)
Wettbewerbskommission (Schweiz)
Für Zusammenschlüsse von Bedeutung für die Europäische Gemeinschaft ist die EU-Kommission als Wettbewerbsbehörde zuständig.
Häufig stellt sich das Problem paralleler Kontrollverfahren. Das bedeutet, dass derselbe Zusammenschluss von verschiedenen Behörden gleichzeitig geprüft wird. Oftmals arbeiten die schweizerische Wettbewerbskommission und die EU-Kommission parallel. Gerade bei den großen "Mega-Mergers" kommt es zur parallelen Anwendung der US-amerikanischen Zusammenschlusskontrolle neben derjenigen der EU. Die US-amerikanischen Wettbewerbsbehörden sind:
Federal Trade Commission (USA)
Departement of Justice (USA)
Ablauf von M&A-Transaktionen (M&A-Prozess)
Der idealtypische Ablauf einer M&A-Transaktion erfolgt in verschiedenen Schritten:
Festlegung der M&A-Strategie
Suche nach geeigneten M&A-Kandidaten
Verhandlungen und Vertragsunterzeichnung
Integration (häufig auch als "Post Merger Integration" (PMI) bezeichnet)
In den verschiedenen Schritten und Aufgaben werden Unternehmen zumeist von einer Vielzahl an Beratern und Dienstleistern unterstützt. Im ersten und letzten Schritt sind dies vor allem Unternehmensberatungen, in den Schritten 2 und 3 hauptsächlich Investmentbanken oder M&A-Berater. Daneben kommt aber auch der Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung eine tragende Rolle zu. Besonders bei großen und bedeutenden Transaktionen wird auch auf Public Relations Spezialisten zurückgegriffen.
In letzter Zeit werden bei größeren Unternehmen eigene Abteilungen gegründet, die sich nur mit der Prüfung, Vorbereitung und Durchführungen von M&A-Transaktionen beschäftigen. Eine Teilaufgabe, die früher vor allem der Abteilung für Unternehmensplanung bzw. Strategische Planung oblag. Für den Aufbau bzw. Leitung der Abteilung werben Unternehmen oft Spezialisten von M&A-Dienstleistern ab.
Sprachgebrauch und Terminologie
Mit der Fusion ist jedoch auch der Begriff der "Akquisitition" bzw. des Unternehmenserwerbs eng verbunden. Die Unterscheidung zwischen Fusion oder Akquisition ist letztlich auf rechtliche, steuerliche und psychologische Faktoren zurückzuführen. Daher wird zumeist im wirtschaftlichen Sprachgebrauch auf eine genaue Unterscheidung verzichtet. Auch im deutschsprachigen Raum hat sich die englische Bezeichnung "Mergers & Acquisitions" (Zusammenschlüsse und Übernahmen), vor allem aber deren Abkürzung "M&A", eingebürgert.
Als Upstream-Merger wird die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft bezeichnet, welche im Laufe der Transaktion erhalten bleibt. Als Downstream-Merger wird der umgekehrte Fall bezeichnet.
Investmentbanken (Berater bei Fusionen & Akquisitionen)
Investmentbanken spielen bei der Beratung von Unternehmen sowie der Anbahnung, Verhandlung und Vereinbarung von M&A-Transaktionen eine sehr wichtige Rolle. Die früher vorwiegend im amerikanischen Raum angesiedelten Investmentbanken haben sich jedoch durch Fusionen mit/oder Übernahmen durch vor allem ausländische Banken stark verändert und deren Leistungen weltweit Verbreitung gefunden. Im deutschsprachigen Raum auf dem Gebiet der M&A-Beratung tätige Investmentbanken bzw. Berater sind unter anderem:
Credit Suisse
JP Morgan Cazenove
Goldman Sachs
UBS
Dresdner Kleinwort
Deutsche Bank
Drueker & Co
Lazard & Co
Merrill Lynch
Metzler
Investmentboutiquen
Darüber hinaus agieren aber auch eine ganze Reihe kleinerer und teilweise hoch spezialisierter Beratungen, sog. Boutiquen, wie z.B.:
Acxit Capital Management GmbH, Frankfurt am Main
Angermann M&A International
Consus Partner, Frankfurt
Doertenbach & Co.
Hübner Schlösser & Cie.
PMU Trust Co., Frankfurt
M&A International GmbH
Plumbohm & Co. Corporate Finance Consulting GmbH
Proventis GmbH, München
Seiler & Partner, München |