Unter Freiverkehr versteht man ein deutsches Börsensegment. Der Freiverkehr zeichnet sich durch die folgenden Besonderheiten aus:
Die Preise werden durch freie Makler ermittelt.
Rechtsgrundlage sind die an den einzelnen Börsen geltenden Freiverkehrsrichtlinien
Der Freiverkehr stellt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar
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