Die Evidenzzentrale ist die Erfassungsstelle der Deutschen Bundesbank, bei der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Finanzunternehmen vierteljährlich nach §13 Kreditwesengesetz (KWG) Großkredite und gemäß §14 KKWG Millionenkredite als Teil ihres Meldewesens melden müssen.
Im Gegenzug erhalten die Kreditinstitute von der Bundesbank Rückmeldebänder, auf denen die Gesamtinanspruchnahme der Kreditnehmer bzw. Kreditnehmereinheiten bei allen deutschen Banken (soweit es sich um Großkredite handelt) angegeben ist.
Dadurch wird das Risiko verringert, dass Kreditnehmer Großkredite erhalten, obwohl ihre Gesamtverschuldung dies nicht zulässt.
Zur eindeutigen Zuordnung der Kreditnehmer erteilt die Bundesbank eindeutige Kreditnehmernummern bzw. Kreditnehmereinheitsnummern unter denen die Evidenzmeldung erfolgt.
Oftmals haften im Rahmen eines Kreditvertrags mehrere juristische oder natürliche Personen für den Kredit. Dies sind die sog. Kreditnehmereinheiten. Die Meldung bezüglich dieser Kreditnehmereinheiten erfolgt analog der Haftungsverhältnisse. Ist Kreditnehmer beispielsweise ein Ehepaar (gesamtschuldnerische Haftung), so wird das Ehepaar als Kreditnehmer und jeder Ehegatte als Kreditnehmereinheit mit der vollen Kreditsumme gemeldet. |