Der Bundesanzeiger ist neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Zusätzlich ist der Bundesanzeiger Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen, für alle Handelsregistereintragungen sowie für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen der Unternehmen. In den letzten Jahren wird die herkömmliche Ausgabe auf Papier mehr und mehr durch den im Internet veröffentlichten elektronischen Bundesanzeiger ersetzt. Dabei erfolgen Veröffentlichungen üblicherweise nicht parallel in beiden Formen.
Inhalt
Die Stammausgabe gliedert sich in drei Teile.
Im amtlichen Teil werden veröffentlicht:
Verordnungen mit gesetzlich befristeter Geltungsdauer, bei Gefahr im Verzug und wenn ihr unverzügliches Inkrafttreten zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist,
Verwaltungsvorschriften, wenn ihre Veröffentlichung in den Amtsblättern der Bundesministerien als nicht hinreichend angesehen wird,
Begründungen von Regierungsentwürfen, wenn ihre Veröffentlichung erwünscht ist,
Verträge zwischen Bund und Ländern oder zwischen Ländern untereinander, bei denen kein Beschluss der gesetzgebenden Körperschaften vorgesehen ist,
Verleihungen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland,
Bekanntmachungen der Bundesbehörden wie z. B. Ausschreibungen, und, soweit in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes vorgeschrieben, der Landesbehörden.
Der nichtamtliche Teil widmet sich den Legislativorganen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates und gibt eine Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung.
Der dritte Teil umfasst gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen. Hier werden öffentliche Zustellungen, Strafsachen, Zwangsversteigerungen, Aufgebote für Grundstücke- und Nachlasssachen sowie Urkunden, Veränderungen bei den Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften und offenen Handelsgesellschaften sowie weitere Bekanntmachungen abgedruckt.
Diese Informationen enthält die Stammausgabe. Zusätzlich dazu bestehen noch die Module des Zentralregisters, in welchem alle veröffentlichungspflichtigen Veränderungen des Handelsregisters publiziert werden, dies umfasst daneben das Partnerschafts-, das Genossenschafts-, das Muster- und das Güterrechtsregister, die Urheberrolle sowie Konkurse, Vergleichs- und Vollstreckungsverfahren. Das Modul Jahresabschlüsse umfasst die Publikation der Jahresabschlüsse größerer Konzerne und Unternehmen sowie Hinterlegungsbekanntmachungen.
Der Bundesanzeiger erscheint fünfmal wöchentlich und wird vom Bundesanzeiger Verlag herausgegeben. |