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/ Börsenumsatzsteuer

Die Börsenumsatzsteuer ist eine Kapitalverkehrsteuer und wird auf den Umsatz aus dem Handel mit Wertpapieren erhoben, wenn die Geschäfte im Inland oder unter Beteiligung wenigstens eines Inländers im Ausland abgeschlossen werden. Als Wertpapiere im Sinne des Steuerrechts gelten Schuldverschreibungen (Festverzinsliche Wertpapiere), Aktien sowie Investmentzertifikate (Investmentsparen).

Die Börsenumsatzsteuer wurde in Deutschland je nach Wertpapierart mit zwischen 1 und 2,5 Promille des Kurswertes berechnet und auf den Wertpapierabrechnungen gesondert ausgewiesen. In besonderen Fällen wie z.B. bei Zeichnungsaufträgen wurde sie jedoch nicht berechnet.

Im Jahre 1991 wurde diese Steuer in Deutschland abgeschafft. In Großbritannien (hier aber nur auf inländische Aktien), den USA und anderen Ländern gibt es die Börsenumsatzsteuer weiterhin.

Eine Wiedereinführung ist immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Bei einem Steuersatz von 0,5 %, wie in Großbritannien erhoben, würden Steuereinnahmen von etwa 14 Milliarden Euro erzeugt werden. (Quelle: Spiegel 33/2005)

Andererseits tragen die gesamten Kapitalverkehrssteuern in Großbritannien nur zu etwa 2 % zu den gesamten Steuereinnahmen bei und in den USA zu weniger als 0,5 %.

In den Wirtschaftswissenschaften werden Börsenumsatzsteuern kritisch bewertet, da diese als Transaktionskosten die Effizienz der Wertpapiermärkte senken.

Befürworter halten dem einen potentiellen positiven Beitrag zur Verringerung spekulativer Kursmanipulation durch Großanleger (wie zum Beispiel großen Rentenfonds-Gesellschaften) entgegen, weil kurzfristige Vermögensverschiebungen relativ zu langfristigen Anlagen teurer werden


Quelle: wikipedia.org

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