Schweiz: Bilanzgliederung nach Obligationenrecht § 663 OR Im schweizerischen Recht sind die kaufmännischen Buchführungsvorschriften mit allgemeinen Grundsätzen und dem Gewohnheitsrecht (allgemeine kaufmännische Usanz) geregelt.
Allgemein gilt Art. 959:
Betriebsrechnung und Jahresbilanz sind nach allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen vollständig, klar und übersichtlich aufzustellen, damit die Beteiligten einen möglichst sicheren Einblick in die wirtschaftliche Lage des Geschäftes erhalten.
Art. 663 verlangt zusätzlich für Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Versicherungs- und Kreditgenossenschaften die folgende Mindestgliederung für Bilanz und Erfolgsrechnung:
Bilanz
| Aktiven (Vermögen, Investierung) |
Passiven (Schulden, Finanzierung) |
- Umlaufvermögen
- Flüssige Mittel
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen*
- Andere (kurzfristige) Forderungen*
- Vorräte
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Anlagevermögen
- Finanzanlagen* (davon Beteiligungen)
- Sachanlagen
- Immaterielle Anlagen
- Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Organisationskosten
- Nicht einbezahltes Aktienkapital
(Bilanzsumme)
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- Fremdkapital
- Schulden aus Lieferungen und Leistungen*
- Andere kurzfristige Verbindlichkeiten*
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Langfristige Verbindlichkeiten*
- Rückstellungen
- Eigenkapital
- Aktienkapital
- Partizipationskapital
- Gesetzliche Reserven:
- Allgemeine Reserve
- Aufwertungsreserven
- Reserven für eigene Aktien
- Andere Reserven (Freie Reserve)
- Bilanzgewinn/Bilanzverlust
(Bilanzsumme)
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*davon gegenüber Konzerngesellschaften und wesentlichen Aktionären
In der Praxis werden die Aktiven nach dem Liquiditätsprinzip, die Passiven nach dem Fälligkeitsprinzip geordnet. Das heisst, je schneller ein Aktivposten flüssig gemacht werden kann bzw. ein Passivposten fällig wird, desto weiter oben wird er platziert. Der Vergleich derart geordneter Aktiven und Passiven gibt einen Hinweis auf die Liquidität der Unternehmung.
Erfolgsrechnung
| Aufwand (Ausgaben) |
Ertrag (Einnahmen) |
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Material- und Warenaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
betriebsfremder Aufwand
Finanzaufwand
Ausserordentlicher Aufwand
Jahresgewinn |
- Erlöse aus Lieferungen und Leistungen
- betriebsfremder Ertrag
- Finanzertrag
- Gewinn aus Veräusserung von Anlagevermögen
- Ausserordentlicher Ertrag
- Jahresverlust
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