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/ Bilanz - Seite 1

Die Bilanz (ital. bilancia, Waage, im Sinne von Balkenwaage [es muss alles auf das gleiche hinaus gehen] lat. bilanx, etwa Doppelwaage) ist eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts – nachfolgend zumeist an Hand eines Unternehmens erläutert. Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital mit dem Ziel, das Eigenkapital als Restgröße zu ermitteln.

Allgemeines
Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens, sie stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den ökonomischen Erfolg eines betriebswirtschaftlichen Akteurs in einer Vergangenheitsbetrachtung (in der Regel des abgelaufenen Geschäftsjahres im Jahresabschluss oder zu einem anderen Stichtag) dar. Eine Bilanz wird grundsätzlich auf einen definierten Zeitpunkt erstellt, während die Gewinn- und Verlustrechnung für einen definierten Zeitraum erstellt wird. Der Zeitpunkt für die Erstellung der Bilanz heißt Bilanzstichtag.

Die Bilanz soll nach herrschender Ansicht folgende Funktionen erfüllen:

Dokumentationsfunktion: Die Bilanz gibt eine verbindliche Auskunft über das vorhandene Vermögen des Unternehmens. Durch das Festhalten des Vermögens in der Bilanz wird diese zu einer beweiskräftigen Urkunde über die vom Unternehmen getätigten Geschäfte. Die Bilanz stellt somit den formellen Abschluss der Buchhaltung dar.
Gewinnermittlungsfunktion: Eine weitere Funktion der Bilanz besteht in der Ermittlung des Periodengewinns. Der Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem am Ende des Geschäftsjahres ergibt unter Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen den Gewinn oder Verlust einer Periode. Das Zustandekommen des Gewinns/Verlusts wird detailliert nachgewiesen über die dem Eigenkapitalkonto vorgelagerte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Informationsfunktion: Diese kann in die Selbstinformation und die Drittinformation unterteilt werden. Ziel der, der Bilanz zugedachten Selbstinformation ist es, dem Kaufmann auf diesem Weg ein Instrument zur Steuerung des Unternehmens zu geben. Für interessierte Dritte (Gläubiger, Marktpartner, Arbeitnehmer, Staat) stellt die Bilanz ein Informationsinstrument bezüglich ihres zukünftigen Verhaltens gegenüber dem Unternehmen dar. Die Bilanz dient aus dieser Sicht im weiteren Sinne dem Gläubigerschutz.
Umgangssprachlich bezeichnet Bilanz auch den gesamten Jahresabschluss eines Unternehmens. Die Beurteilung eines Unternehmens auf Grund seines Jahresabschlusses nennt man dementsprechend Bilanzanalyse. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Fundamentalanalyse.

Bilanzarten
Laufende Bilanzen: Bilanzen werden in der Regel zumindest zum Ende jedes Geschäftsjahres erstellt, beispielsweise auf den 31.12. eines Jahres. Börsennotierte Unternehmen sind auch zur Veröffentlichung von Zwischenbilanzen auf das Ende jedes Quartals verpflichtet.
Sonderbilanzen: Neben den regelmäßig zu erstellenden Bilanzen gibt es auch außerordentliche Bilanzen, die zu verschiedenen Zeitpunkten gesetzlich vorgeschrieben oder als Entscheidungsgrundlage sinnvoll sind. Hierzu zählen insbesondere die Gründungsbilanz und die Liquidationsbilanz sowie beispielsweise eine Fusionsbilanz.
Für die meisten Unternehmen ist es gesetzlich vorgeschrieben, sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Aus den Begriffen geht bereits hervor, dass es Unterschiede zwischen den beiden Bilanzen hinsichtlich Ansatz und Bewertung geben kann. Die Handelsbilanz soll dabei die tatsächlichen, für die Interessensgruppen relevanten Verhältnisse des Unternehmens darstellen. Zweck der Steuerbilanz ist eine zutreffende Erfolgsermittlung für die Ertragsbesteuerung im Rahmen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, aber auch die Abbildung des Unternehmensvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer, ehemals auch der Vermögensteuer.
In Abhängigkeit der Zahl der bilanzierenden Unternehmen unterscheidet man zwischen der Einzelbilanz, die Bestandteil des Jahresabschlusses ist, und der (konsolidierten) Konzernbilanz, die Teil des Konzernabschlusses ist und in der zum Beispiel durch Vermögens- und Schuldenkonsolidierung bestimmte konzerninterne gegenseitige Verpflichtungen eliminiert werden.
Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes eine das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellende Eröffnungsbilanz aufzustellen (§ 242 Abs. 1 HGB).

Aufbau der Bilanz
Die Bilanz wird in zwei Bereiche aufgeteilt dargestellt:

Die Seite der Aktiva stellt die Mittelverwendung dar: Aktiva zeigen, welche Ansprüche das Unternehmen mit den ihm zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Mitteln erworben hat. Diese Ansprüche können Geldmittel (z. B. Kasse, Bankkonten), Produktionsmittel (z. B. Immobilien, Maschinen), Rohstoffe, Vorprodukte und ähnliche materielle Güter sein. Daneben ist eine Reihe von immateriellen Gütern aufzuführen − diese sind nicht immer direkt finanziell messbar (siehe unten, Aktuelle Problemstellungen bei der Bilanzierung); es gibt jedoch oftmals gute Anhaltspunkte für eine Schätzung.
Die Seite der Passiva stellt die Mittelherkunft dar: Passiva zeigen, wie die Mittel finanziert sind, mit denen das Unternehmen wirtschaftet. Dabei wird insbesondere zwischen Fremdkapital und Eigenkapital unterschieden. Das Eigenkapital umfasst die Mittel, über die das Unternehmen unbeschränkt verfügen kann, d. h. insbesondere das eingebrachte Stamm- und Grundkapital sowie aus dem Unternehmen selbst erwirtschaftete Rücklagen und thesaurierte Gewinne. Das Fremdkapital umfasst Mittel, die von Dritten (zeitlich befristet) zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise Hypotheken, Anleihen, Darlehen und Lieferantenkredite.
Die Aktiva werden üblicherweise auf der linken Seite der Bilanz aufgezeigt, die Passiva auf der rechten Seite. Auf beiden Seiten muss sich dieselbe Summe aller Positionen ergeben, die Bilanzsumme.

Deutschland: Bilanzgliederung nach § 266 HGB
Gemäß § 266 HGB ist eine nach dem deutschen Handelsgesetzbuch aufgestellte Bilanz wie folgt aufgebaut (Vorläufer ist der obligatorische Reichskontenrahmen (RKR) von 1937):

Aktivseite Passivseite
  1. Anlagevermögen
    1. Immaterielle Vermögensgegenstände
      1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
      2. Geschäfts- oder Firmenwert (GoFW);
      3. geleistete Anzahlungen;
    2. Sachanlagen
      1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
      2. technische Anlagen und Maschinen;
      3. andere Anlagen, Beriebs- und Geschäftsausstattung;
      4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
    3. Finanzanlagen:
      1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
      2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
      3. Unternehmensbeteiligungen
      4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
      6. sonstige Ausleihungen.
  2. Umlaufvermögen
    1. Vorräte/Vorratsvermögen
      1. Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe;
      2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
      3. fertige Erzeugnisse und Waren;
      4. geleistete Anzahlungen.
    2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
      1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LuL), (F.a.L.L.);
      2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
      3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
      4. sonstige Vermögensgegenstände;
    3. Wertpapiere
      1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
      2. eigene Anteile;
      3. sonstige Wertpapiere;
    4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
  3. Rechnungsabgrenzungsposten
  4. (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
    ____________________________
    (Bilanzsumme)
  1. Eigenkapital
    1. Gezeichnetes Kapital
    2. Kapitalrücklagen
    3. Gewinnrücklagen
      1. gesetzliche Rücklagen;
      2. Rücklagen für eigene Anteile;
      3. satzungsmäßige Rücklagen;
      4. andere Gewinnrücklagen;
    4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
    5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag,
    6. (ggf.) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
  2. Rückstellungen
    1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
    2. Steuerrückstellungen
    3. sonstige Rückstellungen
  3. Verbindlichkeiten
    1. Anleihen, davon konvertibel;
    2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
    3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
    4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (LuL), (V.a.L.L.);
    5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
    6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
    7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
    8. sonstige Verbindlichkeiten,
      davon aus Steuern,
      davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
  4. Rechnungsabgrenzungsposten
    ____________________________
    (Bilanzsumme)
Erleidet die Unternehmung einen so hohen Verlust, dass das Eigenkapital rechnerisch negativ wird, so wird der "Negativbetrag" als "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auf Aktiv- oder Passivseite ausgewiesen.

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Quelle: wikipedia.org
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