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/ Bankbilanz

Die Bankbilanzierung unterscheidet sich im Wesentlichen von der gängigen Bilanzierung von Unternehmen, die keine Kredittätigkeit ausüben. Der Jahresabschluss einer Bank umfasst die Bilanz, die GuV und den Anhang. Das HGB fordert darüber hinaus einen Lagebericht.

Bankbilanz
Die Bankbilanz gibt Aufschluss über die Liquiditätslage und die Risikosituation eines Kreditinstituts. Die Gliederung erfolgt auf der Aktivseite nach abnehmender Liquidität, d.h. sie beginnt mit liquiden Mittel. Man unterscheidet statische und dynamische Liquidität. Auf der Passivseite steht das Fremdkapital vor dem Eigenkapital; sie gliedert sich nach zunehmender Fristigkeit.

Die Aktivseite differenziert zwischen Forderungen und Wertpapieren; dagegen wird nicht zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterschieden. Die Sachanlagen finden sich unter Sonstige Aktiva wieder. Die Passivseite unterscheidet Verbindlichkeiten und verbriefte Verbindlichkeiten.

Aktivseite Passivseite
  1. Barreserve
  2. Refinanzierung bei Banken
  3. Forderungen an Kreditinstitute
  4. Forderungen an Kunden
  5. Schuldverschreibungen
  6. Aktien
  7. Beteiligungen
  8. Anteile an verbundenen Unternehmen
  9. Sonstige Aktiva (Sachanlagen)
  10. RAP
    _________________
    (Bilanzsumme)
  1. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
  2. Verbindlichkeiten ggü. Kunden
  3. Verbriefte Verbindlichkeiten
  4. Treuhand- u. So. Verbindlichkeiten
  5. RAP und Rückstellungen
  6. Nachrangige Verbindlichkeiten
  7. Genussrechtskapital
  8. Fonds für allgemeine Bankrisiken
  9. Eigenkapital (Grundkapital etc.)
    _________________
    (Bilanzsumme)

Beurteilung der Liquiditätslage
Die Bilanz gibt Auskunft darüber wie schnell und mit welchen finanziellen Einbußen Vermögensgegenstände im Bedarfsfall liquidiert werden können. Man bezeichnet dies als statische Liquidität.

Rückschlüsse anhand der Laufzeit bzw. Fristigkeit von Aktiva und Passiva und dem zeitlichen Anfall von Ein- und Auszahlungen (dynamische Liquidität)

Die Aussagefähigkeit der Bankbilanz hinsichtlich der Liquiditätslage ist eingeschränkt. Es handelt sich um eine stichtagsbezogene Rechnung. Außerdem erfordert die Objektivierung, bspw. hinsichtlich der Laufzeit oder der Ansatz- und Bewertungsvorschriften, eine Differenzierung nach unterschiedlicher Liquidität.

Die Bankbilanz berücksichtigt Bonitätsrisiken, aber keine Zinsänderungs- und Wechselkursrisiken. Nachrangige Forderungen werden aus der Bilanz ausgegliedert oder im Anhang aufgeführt.

Bilanzierung von Eigenkapital
Eigenkapital wird gebildet aus gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen sowie dem Bilanzgewinn bzw. dem Bilanzverlust.

Bilanzierung von Finanzaktiva
Siehe Hauptartikel: Finanzaktiva

Schuldverschreibung

Eine Schuldverschreibung wird entweder unter "Schuldverschreibung und andere festverzinsliche Wertpapiere" oder unter "Forderungen an Kunden" bilanziert.

Positionen unter dem Bilanzstrich
Geschäftsvorfälle aus denen für das bilanzierende Kreditinstitut eine Haftung bzw. eine mögliche Verpflichtung (Kreditrisiko) resultieren kann. Die Inanspruchnahme ist denkbar, sobald sie konkret wird muss eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Die Position steht auf der Passivseite der Bilanz.

Sie lassen sich weiter untergliedern in:

Eventualverbindlichkeiten: Hier handelt es sich um Haftungsverpflichtungen, die auf das Kreditinstitut zukommen können.
Andere Verpflichtungen: z.B. unwiderrufliche Kreditzusagen, Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen
Im Anhang sind weitere Angaben zu machen.

Bilanzierung von Derivaten
Derivate sind schwebende Geschäfte und damit grundsätzlich nicht bilanzierungsfähig. Es handelt sich um außerbilanzielle Geschäfte. Dennoch können Derivate Auswirkungen auf die Bilanz haben.

Bei Derivaten lässt sich nach Optionsrechte, Stillhalterpositionen und Termingeschäften kategorisieren. Die Frage ist nach der Bewertung nach Kontraktabschluss, Bewertung am Bilanzstichtag oder zum Erfüllungs- bzw. Ausübungszeitpunkt.

Optionsrecht

Stillhalterposition

Termingeschäft

Besondere Bewertungsvorschriften
Siehe Hauptartikel: Bankbilanz-Bewertung

Für Banken gelten folgende Bewertungsvorschriften:

§§340e-h HGB für Kreditinstitute
§279-283 HGB für Kapitalgesellschaften
§252-256 HGB allgemeine Bewertungsvorschriften

Gewinn- und Verlustrechnung
Die GuV gliedert sich bei der Bank folgendermaßen:

Aufwendungen Erträge
  • Zinsaufwendungen
  • Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
  • Abschreibungen
  • Außerordentliche Aufwendungen
  • Steuern
  • Jahresüberschuss
    _________________
    (Summe Aufwendungen)
    1. Zinserträge
    2. Laufende Erträge
    3. Erträge aus Zuschreibungen
    4. Sonstige betriebliche Erträge
    5. Außerordentliche Erträge
    6. Jahresfehlbetrag
      _______________________
      (Summe Erträge )

     

    Die GuV lässt sich anhand wichtiger Posten weiter charakterisieren. Es wird unterschieden zwischen Zinsergebnis, Handelsergebnis und Finanzanlageergebnis.

    Zinsergebnis

    Das Zinsergebnis umfasst mit den Zinsaufwendungen und Zinserträge alle laufenden Aufwendungen und Erträge, die mit Finanzgeschäften verbunden sind.

    Ertrags- und Aufwandskomponente bei Sonstigen Wertpapieren

    Bewertungsergebnis Kreditgeschäft
    Ergebnis aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve
    Saldierungswahlrecht
    Bilanzielle Risikovorsorge - Überkreuzkompensation

    Einschlägiger Paragraph ist §340f(3) HGB: "Vorsorge für allgemeine Bankrisiken": Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit den WP der Liquiditätsreserve und dem Kreditgeschäft anfallen und kein Zinsaufwand bzw. Zinsertrag oder laufenden Ertrag darstellen, können saldiert ausgewiesen werden.

    Erträge und Aufwendungen aus sonstigen Wertpapieren und Forderungen sind alle Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Wertpapierbestand der Liquiditätsreserve und dem Kreditgeschäft auftreten und keinen Zinsertrag bzw. laufenden Ertrag darstellen. Hier findet eine Überkreuzkompensation statt. Wird die Überkreuzkompensation genutzt so ist im Jahresabschluss nicht erkennbar, ob und in welcher Höhe Vorsorgereserven gebildet oder aufgelöst wurden.

    Es stellt einen Unterschied zum IAS dar. Hier bezieht sich Risikovorsorge ausschließlich auf das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft. Als Nettogröße enthält sie den Saldo aus Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen für latente und erkennbar gewordene Risiken und den Erträgen aus der Auflösung dieser Posten. Die Möglichkeit der Bildung von Vorsorgereserven besteht nicht, weder für Kredite noch für Wertpapiere.

    Finanzanlageergebnis

    Das Finanzanlageergebnis umfasst Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse, die im Zusammenhang mit Finanzanlagen, d.h. Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere.

    Zinsmarge
    Zinsmarge= Zinsüberschuss/ Bilanzsumme

    Eine Erhöhung der Zinsmarge führt nicht zwingend zu einer Erhöhung des Zinsüberschusses. Eine Steigerung der Zinsmarge kann bspw. auf eine sinkende Bilanzsumme bei konstantem Zinsüberschuss zurückgeführt werden.

    Eine Erhöhung des Zinsüberschusses führt nicht zwingend zu einer Erhöhung der Zinsmarge. Verändern sich Zinsüberschuss und Bilanzsumme im gleichen Verhältnis, bleibt die Zinsmarge konstant. Beim Zinsüberschuss handelt es sich um eine absolute Größe wohingegen die Zinsmarge eine %uale Größe darstellt.

    Beispiel:
    Zinsüberschuss 10, Bilanzsumme 100, Zinsmarge 0,1

    Die Zinsmarge erhöht sich von 0,1 auf 0,2 bei gleichzeitig konstantem Zinsüberschuss und einem Rückgang der Bilanzsumme auf 50.

    Zinsüberschuss 10, Bilanzsumme 50, Zinsmarge 0,2

    Beispiel 2:
    Zinsüberschuss 10, Bilanzsumme 100, Zinsmarge 0,1

    Der Zinsüberschuss erhöht sich von 10 auf 20 bei gleichzeitiger Verdoppelung der Bilanzsumme auf 200. Die Zinsmarge bleibt konstant bei 0,1.

    Zinsüberschuss 20, Bilanzsumme 200, Zinsmarge 0,1

    Zinsertragsbilanz
    Das Zinsgeschäft ist der tragende Teil des Bankgeschäftes. Aus diesem Grund wird/wurde zusätzlich zur Bilanz und GuV eine Zinsertragsbilanz bei der Bundesbank eingereicht. Ein Hypothekendarlehen mit einem Volumen von 60.000 € und einem Anteil an der Bilanzsumme von 30% hat bspw. bei einem Zinssatz von 9% einen Zinsertrag von 5.400 €.

    Bei der Zinsertragsbilanz wird sowohl der Zinssatz als auch das Volumen nach Ursprungslaufzeiten sowie nach Kundengruppen und Produkten gegliedert.

    Berechnung eines jährlichen Zinsüberschuss: Zinsertrage- Zinsaufwendungen.

    Die Bruttozinsspanne (Zinsspanne, Zinsmarge, Marge) = Zinsüberschuss/Bilanzsumme

    Es handelt sich um deskriptive Kennzahlen, die keinen Hinweis liefern, welche Projekte der Erreichung des Managementziels dienlich sind. Ursachen für unterschiedliche Durchschnittswerte bei diesen Kennzahlen können auf Unterschieden in:

    Laufzeiten
    Zinsphasen zur Zeit des Geschäftsabschlusses
    Bonitätsanforderungen
    Bearbeitungsgebühren
    Verkaufstärke der Mitarbeiter
    beruhen.

    Informationsfunktionen der Bankbilanzierung

    pre decision information
    Rechnungslegungsinformationen, die vor der Entscheidung verfügbar sind, verbessern diese:

    Einleger einer Bank benötigt Informationen über die Sicherheit seiner Anlage
    Eigenkapitalgeber sind auf Informationen über die zukünftige Unternehmensentwicklung angewiesen. Sie tragen das unternehmerische Risiko.

    post decision information
    Informationen, inwieweit das Management die Interessen der Kapitalgeber gewahrt hat, ermöglicht die Kontrolle der Bankleitung in folgenden Prinzipal-Agenten-Beziehungen:

    Einleger versus Bankleitung
    Geschäftsleitung versus Anteilseigner
    Es geht hierbei um die Konsequenzen von bereits getroffenen Entscheidungen.


    Quelle: wikipedia.org

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