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/ Bankauskunft

Bankauskünfte in Deutschland werden von Kreditinstituten in einem standardisierten Verfahren über ihre Kunden erteilt. Die Auskunft enthält allgemeine Feststellungen über Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit und wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden.

Die Bankauskunft enthält keine genauen Zahlen über Kontostände, monatliche Verpflichtungen oder Ähnliches. Unterschieden werden muss zwischen Geschäfts- und Privatkunden, sowie nach dem Empfänger der Auskunft. Unter Banken werden Auskünfte über beide Kundengruppen erteilt, sofern die anfragende Bank ein berechtigtes Interesse vorbringen kann. Daten von Privatkunden dürfen nicht ohne deren Zustimmung an Dritte herausgegeben werden. Ausnahmen bilden behördliche Anfragen, wie in Steuer- oder Strafverfahren, die richterlich angeordnet sind. Auskünfte über Geschäftskunden (mit Handelsregister-Eintrag) dürfen regelmäßig erteilt werden, da dies als Service für die Geschäftsbeziehungen der Kunden gesehen wird. Der Geschäftskunde kann jedoch gegenüber der Bank ausdrücklich erklären, dass er dies nicht wünscht, woraufhin die Bank nur noch mit seiner Zustimmung Auskünfte erteilen darf.

Lockerung im Datenschutz [Bearbeiten]Durch Gesetzesänderungen ist es im Frühjahr 2005 zu Lockerungen im Datenschutz der Banken gekommen. Insbesondere die Auskunftspflicht gegenüber den Steuerbehörden ist hier zu nennen. Für Details siehe Bankgeheimnis.


Quelle: wikipedia.org

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